KG Berlin: Die Werbung „Zum Bestpreis verkaufen“ ist irreführend, wenn Bestpreis nicht erreicht wird

veröffentlicht am 23. Juli 2019

KG Berlin, Urteil vom 21.06.2019, Az. 5 U 121/18
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG 

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin einer Internetplattform für die Vermittlung von Immobilienmakler nicht mit der Aussage „Zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „Schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92%“ und „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ werben darf, da hierin eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung liege, wenn da die Betreiberin ihre vorgenannten Bestpreis-Versprechen nicht halten kann. Eine Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung sei immer dann gegeben, wenn inhaltlich nachprüfbare Aussagen über geschäftliche Verhältnisse getätigt würden und es sich nicht lediglich um nicht dem Irreführungsverbot unterfallende reklamehafte Übertreibungen oder reine Werturteile handele. Letzteres sei im vorliegenden Verfahre nicht gegeben, da die vorgenannte Werbung von den angesprochenen Verkehrskreisen als Tatsachenbehauptung verstanden werde. Der Superlativ beziehe sich auf den Preis und hierin liege eine messbare Größe, die inhaltlich nachprüfbar sei. Auch an der Formulierung „Deutschlands größtes Empfehlungsnetzwerk“ nahm der Senat Anstoß, da es sich auch hierbei um eine Irreführung handele. Zweifelhaft sei, ob die Plattform begrifflich überhaupt ein „Netzwerk“ sei. Überdies könne erwartet werden, dass das Netzwerk maßgeblich auf Empfehlungen beruhe, was allerdings nicht zutreffe.


Brauchen Sie einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht

Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.


 

 

I