KG Berlin: Strafrechtliche Verurteilung von Günter Freiherr von Gravenreuth ist rechtskräftig

veröffentlicht am 9. Februar 2009

Das KG Berlin hat am 02.02.2009 die Revision des Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth zurückgewiesen, berichtet die taz. Von Gravenreuth, der in der Vergangenheit insbesondere wegen zahlreicher Abmahnungen in der Internetgemeinde einen unrühmlichen Namen erworben hatte, war wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das LG Berlin hatte die Strafe damit gerechtfertigt, dass dem Angeklagten nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden könne. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz1). Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des LG Berlin nicht nur, sondern entschied, dass der Anwalt sogar wegen vollendeten Betrugs schuldig sei. Dem Rechtsanwalt dürfte eine Haftstrafe nunmehr nicht mehr erspart bleiben. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: taz2).

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