KG Berlin: Zur Berechnung einer angemessenen Vergütung eines Synchronsprechers bei Übererfolg eines Kinofilms / Fluch der Karibik

veröffentlicht am 15. April 2019

KG Berlin, Urteil vom 01.06.2016, Az 24 U 25/15
§ 32a UrhG

Das KG Berlin hat entschieden, dass dem Synchronsprecher eines Schauspielers bei Übererfolg des Kinofilms „Fluch der Karibik“ weitere Entlohnungsansprüche von über 60.000 EUR zustehen. Interessant ist die detaillierte Berechnungsweise. Beachtlich ist auch die Verfahrenshistorie, die vom Landgericht Berlin, über das KG Berlin zum BGH, von dort zurück zum Landgericht Berlin und schlussendlich zum KG Berlin reichte. Zum Volltext der Entscheidung (KG Berlin: Zur Berechnung einer angemessenen Vergütung eines Synchronsprechers bei Übererfolg eines Kinofilms / Fluch der Karibik).


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