LG Arnsberg, Beschluss vom 16.10.2008 , Az. 1-8 O 191/08
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Nr. 1, 3, Nr. 1, 12, 13, 14 UWG
Das LG Arnsberg hat mit diesem Beschluss einige interessante Rechtsansichten zur Wettbewerbswidrigkeit unwirksamer AGB-Klauseln offenbart. Zugleich hat es jedem Wettbewerbsverstoß einen Streitwert von 3.000,00 EUR zugemessen. Wettbewerbswidrig waren demnach die Klauseln „Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, nach schriftlicher Bestätigung und auf Kosten des Vertragspartners. „ und „Die Lieferzeit beträgt ca. 6-8 Wochen“. In letzterem Punkt findet sich das LG Arnsberg in der Gesellschaft des LG Detmold wieder (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: LG Detmold). Kritisch betrachtet wird die „ca.“-Lieferfristklausel auch vom KG Berlin (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: KG Berlin). Das LG Frankfurt a.M. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: LG Frankfurt a.M.) und die Literatur sehen allerdings in der Angabe einer „ca.“-Frist kein größeres Problem (Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, 2006, § 308 Nr. 1 Rdn. 17; Palandt/Grünberg, BGB, 68. Aufl. [2009], § 308, Rn. 9).
Landgericht Arnsberg
Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
…
gegen
…
wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung angeordnet:
1.
Dem Antragsgegner wird untersagt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten,
a)
und in der gesetzlichen Widerrufbelehrung wie folgt zu belehren: „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.“
und/oder
b)
bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, nach schriftlicher Bestätigung und auf Kosten des Vertragspartners. “
und/oder
c)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwendem „Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Ort unseres Hauptsitzes,
d)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt. .. “
e)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Treten an den von uns gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzuerfüllen oder durch Nachbesserung oder Ersatzleistung .“
und/oder
f)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: “ Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz.“
und/oder
g)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir Gewähr wegen Mangelfreiheit für einen Zeitraum von einem Jahr ab Übergabe.“
und/oder
h)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Bei einer von uns nicht zu vertretenen Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.“
und/oder
i)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Im Falle einer Bestellung geben Sie mit der Bestellung Ihre rechtlich bindende Willenserklärung ab. Wir bestätigen Ihnen unverzüglich den Zugang. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme dar. Die rechtlich bindende Annahme unsererseits erfolgt durch schriftlich oder elektronisch gesendete Auftragsbestätigung oder Warenauslieferung.“
und/oder
j)
in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Die Lieferzeit beträgt ca. 6-8 Wochen“
wie bei der Auktion eBay 290259691663 geschehen.
Dem Antragsgegner werden die Kosten des Verfahrens nach einem Streitwert von 30.000,00 Euro auferlegt.
Gründe
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nach §§ 935 ff ZPO, 3, 4 Nr. 11, 8 Nr. 1, 3, Nr. 1, 12, 13, 14 UWG gerechtfertigt. Die Antragstellerin hat die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Schriftsatz vom 10.10.2008 dargetan und durch Vorlage der dem Schriftsatz beigefügten Anlagen glaubhaft gemacht.