LG Berlin: Betreiber einer Blog-Plattform haftet für Inhalte Dritter, wenn er trotz vorheriger Information rechtswidrige Inhalte nicht entfernt

veröffentlicht am 6. Juli 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Beschluss vom 21.06.2011, Az. 27 O 335/11
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 185 StGB; Art. 2 Abs. 1; 1 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber einer Blog-Plattform auch für Inhalte mit ihm nicht näher verbundener Dritter haftet, wenn er trotz vorheriger Information rechtswidrige Inhalte nicht entfernt. Zum Volltext der Entscheidung, über die wir bereits unter einem anderen Gesichtspunkt berichtet hatten (hier).

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