LG Berlin: Bier macht gesund und schön? – Verbotene Werbung

veröffentlicht am 4. August 2011

LG Berlin, Urteil vom 10.05.2011, Az. 16 O 259/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 12 LFGB; Art. 4 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1924/2006 (HCV)

Das LG Berlin hat entschieden, dass alkoholische Getränke, insbesondere Bier, nicht mit gesundheitsförderlichen Wirkungen beworben werden dürfen. Auf Betreiben der Verbraucherzentrale wurde dem Deutschen Brauer-Bund untersagt, u.a. auf Vorbeugeeffekte von Bier gegen Herzerkrankungen, Osteoporose und Demenz hinzuweisen. Es handele sich bei den Angaben des Vereins auf dessen Internetseite um gesundheitsbezogene Angaben als Gegenstand einer kommerziellen Mitteilung, nämlich um allgemeine Werbeaussagen zu positiven Wirkungen von Bier. Dies verstoße gegen die HCV, die für alkoholische Getränke ein Totalverbot gesundheitsbezogener Angaben vorsehe.

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