LG Berlin: Das gezielte Anlocken von Kunden mit einem Produkt, um sodann auf ein anderes Produkt umzulenken, kann wettbewerbswidrig sein / „Bait and Switch“

veröffentlicht am 22. Februar 2013

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 11.12.2012, Az. S 3 0624/11 – nicht rechtskräftig
Nr. 6 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG

Das LG Berlin hat auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass ein unlauteres Vorgehen zu bejahen ist, wenn ein Unternehmen Produkte in der Werbung günstig anpreist, um dann gegenüber den davon angelockten Kunden zu behaupten, die Qualität des Produkts wäre mangelhaft und dem Kunden sodann ein anderes Produkt zu empfehlen. Dieses so genannte „Bait and Switch“-Verfahren der Beklagten erfolgte planmäßig zum Ködern der Kunden. Die Behauptung, das ursprünglich beworbene Produkt sei mangelhaft, sei nicht nachgewiesen worden.

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