LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 27 O 1237/08
§ 891 S. 1 ZPO
Das LG Berlin hat in einem Ordnungsmittelverfahren entschieden, dass eine Persönlichkeitsverletzung dann nicht vorliegt, wenn ein Bezug zu einer Person erst dadurch hergestellt werden kann, dass ein Außenstehender schon weitere Darstellungen der jeweiligen Person wahrgenommen hat, ohne dass der Name der Person oder weitere sie identifizierende Eigenschaften genannt werden.