LG Berlin: Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässig

veröffentlicht am 25. Juli 2012

LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011, Az. 15 O 395/10
§ 307 BGB

Das LG Berlin hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv, hier) entschieden, dass eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR für den Fall der Stornierung oder des Nichtantritts eines Fluges unzulässig ist. Die Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, deren gutes Recht es sei, einen Flug zu stornieren. Dafür dürfe seitens der Gesellschaft kein gesondertes Entgelt berechnet werden.

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