LG Berlin: Verfügungsantrag mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens ist nicht dringlich

veröffentlicht am 3. Dezember 2015

LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015, Az. 16 S 431/15
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 12 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der erst mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens gestellt wird, nicht mehr eilbedürftig ist. Das Ergebnis des Gutachtens – ungeachtet der Anforderung weiterer Gutachten – sei ausreichend gewesen, um den Eilantrag zu stellen. Vorliegend ging es um die Energiekennzeichnung eines Staubsaugers mit „AAAA“, welche auf Grund eines höheren Energieverbrauchs bei vollem Beutel nicht gerechtfertigt sein solle. Die Pressemitteilung Nr. 56/2015 des LG Berlin finden Sie hier.

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