LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Das LG Berlin hat einem sogenannten „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ (DIFUG) per Beschluss untersagt, Rechnungen über Klimaschutzabgaben zu versenden und entsprechende Beträge einzutreiben, wenn die Unternehmen in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem wurde dem DIFUG untersagt, das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ zu vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates zu werben. Als Grund wurde u.a. die Irreführung über geschäftliche Verhältnisse genannt.
Die Schreiben waren mit dem Betreff „Information Beiträge CO2 über Klimaschutzmaßnahmen“ und enthielten „Informationen“ über die Vergabe eines Zertifikats „Umweltfreundliches Unternehmen 2009″. Den Schreiben beigefügt waren laut Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) unkommentierte Rechnungen für „Beiträge CO2 2009″ über 130,90 Euro.
Die amtliche Aufmachung (u.a. Wappen) und das beworbene umweltpolitische Anliegen des Schreibens war geeignet, die adressierten Unternehmen dazu verleiten, den geforderten Betrag zu überweisen, ohne dass eine Verpflichtung dazu bestand. Erst auf der Startseite des – mittlerweile diskonnektierten – Internetauftritts www.difug.de war folgender Hinweis zu finden: „Aktuelle Information: Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den verschickten Briefen um ein unverbindliches Angebot handelt. Erst durch die Bezahlung der Pro-Forma-Rechnung nehmen Sie unser Angebot an und wir werden Sie wie nachstehend beschrieben beraten.“ (DSW).