LG Bochum: Zur Haftung des Webdesigners wegen urheberrechtsverletzender Fotos

veröffentlicht am 9. November 2016

LG Bochum, Urteil vom 16.08.2016, Az. 9 S 17/16
§ 280 Abs. 1 BGB; § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 13 UrhG

Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Webdesigner, der einem Kunden Fotos für eine Webseite zur Verfügung stellt, an denen er keine Nutzungsberechtigung inne hatte oder weiter geben konnte, dem Webseiten-Inhaber zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn dieser eine Abmahnung erhält. Die Pflichtverletzung des Designers, nämlich die Klägerin nicht über die fehlende Berechtigung zur Einstellung des streitgegenständlichen Bildes zu belehren, sei kausal für die Abmahnung und einen dafür womöglich entstandenen Schaden gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bochum – Haftung Webdesigner).


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