LG Bremen: Facebook-Sperre wegen Vorwurfs der Hetze und Hassrede ist begründet, wenn Flüchtlinge als „Goldstücke“ bezeichnet werden

veröffentlicht am 21. Juni 2019

Das LG Bremen hat einem Bericht der Kieler Nachrichten (hier) zufolge entschieden, dass die Verwendung sarkastischer Begriffe wie „Goldstücke“ als Hassrede gewertet werden kann und Facebook, als Plattformbetreiber der Nachricht, den Kontoinhaber für 30 Tage sperren kann. Dem Vernehmen nach hatte ein Bremer im Herbst 2018 den Mord an einem Arzt in Offenburg mit dem Worten kommentiert: „„So, so, ein „Mann“ … Messermord … Goldstücke…?“  Anlass für das Posting war die Verärgerung des Bremers darüber, dass gemäß einer Empfehlung des Presserats die Herkunft des Tatverdächtigen (hier: aus Somalia) zunächst nicht erwähnt wurde. Der Bremer klagte gegen Facebooks Sperre, verlor jedoch die Klage. Die Kammer erkannte einen „Angriff auf eine Personengruppe“, setze eine Einzeltat mit dem Verhalten der Flüchtlingsgesamheit gleich und es sei auch gerichtsbekannt, dass Rechtsextreme Flüchtlinge als „Goldstücke“ bezeichneten. Der Begriff „Goldstück“ wird auf eine Äußerung des SPD-Politikers Martin Schulz zurückgeführt, der 2016 erklärte: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“


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