LG Coburg: Verweigert der Verkäufer die Leistung unter Hinweis auf eine Phishing-Attacke, ist er diesbezüglich beweispflichtig

veröffentlicht am 3. November 2014

LG Coburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 21 O 135/13 – rechtskräftig
§ 280 BGB

Das LG Coburg hat entschieden, dass derjenige, der sich darauf beruft, Opfer einer sog. Phishing-Attacke zu sein, dies auch zu beweisen hat. Im vorliegenden Fall klagte ein eBay-Mitglied erfolgreich auf Zahlung von 16.000 EUR Schadensersatz wegen Nichtlieferung eines Porsches, den es auf eBay ersteigert hatte. Zuvor hatte es eine Bestätigungs-E-Mail über den getätigten Kauf erhalten. Der Beklagte verteidigte sich mit der Behauptung, das Angebot auf eBay sei durch einen Hackingangriff manipuliert worden.

I