LG Dessau-Roßlau: Werbung eines Hotels mit Sternen ohne Hotelklassifizierung ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 30. Januar 2018

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 01.11.2017, Az. 3 O 15/17
§ 5 UWG, § 890 ZPO

Das LG Dessau-Roßlau hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 EUR gegen einen Hotelbetreiber verhängt. Dieser hatte nach rechtskräftiger Verurteilung auf seiner Website erneut mit Sterne-Symbolen geworben, ohne über eine gültige Hotelklassifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zu verfügen (Vgl. auch LG Münster, Beschluss vom 11.01.2018, Az. 022 O 19/17, nicht rechtskräftig: Ordnungsgeld über 5.000 EUR wegen unzulässiger bildlicher Wiedergabe der offiziellen DEHOGA-Plakette). Die Verfahren wurde von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg verfolgt, welche erklärt hat, bei einer dreistelligen Anzahl von Fällen Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung eingeleitet zu haben.


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