LG Dortmund: Fahrschule darf nicht für (abgeschafftes) ASP-Seminar werben

veröffentlicht am 28. August 2015

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 13.08.2015, Az. 16 O 72/14
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass Fahrschulen (seit dem 01.05.2014) nur noch das „Fahreignungs-Seminar“ anbieten dürfen, bei dem bei bis zu 5 Punkten ein Punkt abgebaut werden kann. Die Bewerbung eines „ASP-Seminars“, welches im Gegenzug abgeschafft worden sei, sei irreführend. Fahrschulen dürfen nicht (mehr) für ein so genanntes Aufbauseminar zum Punkteabbau (ASP)-Seminar werben. Denn im Zuge der sogenannten „Punktereform“ ist das „ASP-Seminar“ abgeschafft worden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale erneut aus Anlass eines jüngst abgeschlossenen Verfahrens hin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2012, Az. I-4 U 15/12 – FSF Seminar).

I