LG Düsseldorf, Vergleich vom 16.12.2009, Az. 12 O 131/09
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG
Das LG Düsseldorf hat im Rahmen eines protokollierten Vergleichs darauf hingewiesen, dass in der urheberrechtswidrigen Spiegelung von Inhalten auf zwei unterschiedlichen (deutschen) Domains zwei individuelle Rechtsverstöße zu sehen sind. Bei der Spiegelung wird der Inhalt, welcher unter einer Domain vorgehalten wird, in identischer Form unter mindestens einer weiteren Domain vorgehalten. Nicht thematisiert wurde das sog. Re-Routing, bei dem der Nutzer, bei Aufruf einer bestimmten Domain, automatisch auf eine andere Domain umgelenkt wird.