LG Düsseldorf: Werbung mit falschen Preisen bei Google Shopping ist irreführend

veröffentlicht am 27. Januar 2015

LG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2015, Az. 38 O 74/14
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Düsseldorf hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren im Wege des Anerkenntnisurteils entschieden, dass die Bewerbung von Mobiltelefonen bei Google Shopping unter Angabe eines falschen, zu niedrigen Preises irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Google Shopping biete eine Vergleichsfunktion, die sich unter anderem nach dem Preis sortieren lasse. Seien die dort beworbenen Produkte tatsächlich nur zu einem höheren Preis erhältlich, würden durch die Platzierung im Preisvergleich sowohl die Verbraucher getäuscht als auch die Mitbewerber behindert.

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