LG Düsseldorf: Zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch vorbekannte Geschmacksmuster

veröffentlicht am 6. Februar 2017

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2016, Az. 14c O 194/13
Art. 86 Abs. 1 lit. a) GGV, Art. 25 Abs. 1 lit. b) GGV

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass für den Fall, in dem sich ein Geschmacksmuster im Gesamteindruck nicht von einer Vorveröffentlichung unterscheidet, die erforderliche Eigenart nicht gegeben ist. In diesem Fall sei das Geschmacksmuster für nichtig zu erklären. Über das Erfordernis der Neuheit müsse in einem solchen Fall nicht mehr entschieden werden. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Düsseldorf – Gestaltungsfreiheit Geschmacksmuster).


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