LG Essen: Vertrieb von Gaswarnmeldern ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 8. Juli 2020

LG Essen, Urteil vom 11.03.2020, Az. 44 O 40/19
§ 8 Abs. 1 u. 3 UWG, § 3a UWG, § 3 Abs. 4 UWG, § 3 Abs. 4 PSG

Das LG Essen hat entschieden, dass der Vertrieb elektronischer Sicherheitstechnik, insbesondere von Gaswarnmeldern, ohne eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mit zu liefern und/oder ohne sich vergewissert zu haben, dass die Sicherheitsinformationen sowie Gebrauchsanleitung auf dem Produkt in deutscher Sprache beigefügt sein, wettbewerbswidrig ist. Das LG Essen aentschied auch auf eine Auskunfts- und Schadensersatzpflicht des Verfügungsbeklagten. Schadensersatz ist in wettbewerbsrechtlichen Belangen allerdings kaum nachweisbar und daher effektiv nicht durchsetzbar. Den Volltext zu dieser Entscheidung finden Sie hier (LG Essen: Vertrieb von Gaswarnmeldern ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache ist wettbewerbswidrig).


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