LG Frankfurt a.M.: Zum Urheberrechtsschutz für eine Zeichnung nach einer Fotografie

veröffentlicht am 14. November 2017

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.09.2017, Az. 2-03 O 416/16
§ 2 UrhG, § 72 UrhG

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bleistiftzeichnung, welche von einer Fotografie abgezeichnet wurde, nicht urheberrechtlich geschützt ist. Im vorliegenden Fall der Zeichnung eines Kleckerlätzchens nach einem Lichtbild fehle es an einer hinreichenden künstlerischen Leistung, so dass die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht werde. Bei der Zeichnung nach einem Foto handele es sich auch nicht um ein lichtbildähnliches Werk, weil kein fotografieähnliches Verfahren genutzt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Frankfurt – Zeichnung nach einem Foto).


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