LG Frankfurt a.M.: Procter & Gamble darf den Weichspüler „Lenor“ nicht mehr mit dem Hinweis „+30 % mehr Wäschen pro Liter“ bewerben

veröffentlicht am 23. September 2015

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.07.2015, Az. 2-03 O 19/15
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Procter & Gamble den konzentrierten Weichspüler seiner Marke Lenor nicht mehr mit dem herausgestellten Hinweis „+30 % mehr Wäschen pro Liter“ bewerben darf. Das Besondere: Die Aussage war objektiv richtig. Die Frankfurter Kammer vertrat allerdings die Ansicht, dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten werde, dass er „+30 % mehr“ Waschladungen pro Flasche erhalte. Procter & Gamble hatte allerdings mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 ml auf 950 ml gesenkt hat. Im Ergebnis waren es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen. Der Hinweis auf die tatsächliche Bezugsgröße „pro Liter“ war in einer viel kleineren Schriftgröße aufgebracht. Auf die Entscheidung hingewiesen hat die Verbraucherzentrale Hamburg (hier).

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