LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2014, Az. 3-08 O 167/13
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette nicht mit großflächigen Plakaten mit dem Hinweis werben darf „Alles radikal reduziert, Sie sparen bis zu 30 %“, wenn lediglich Ausstellungsgeräte rabattiert angeboten, also nicht tatsächlich alle Waren des Sortiments zu reduzierten Preisen zum Verkauf angeboten werden. Andere Ware wurde im vorliegenden Fall zu dem üblichen Warenpreis angeboten und verkauft.