LG Freiburg: Eine Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+ darf nicht als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ beworben werden, wenn Mehrzahl der Konkurrenzprodukte in besseren Energieeffizienzklassen verortet sind

veröffentlicht am 12. August 2010

LG Freiburg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 12 O 37/10
§§ 3; 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; 8 Abs. 3 UWG

Das LG Freiburg hat einem Händler untersagt, eine Kühl-/Gefrierkombination mit dem Zusatz „sehr sparsam im Energieverbrauch“ oder sinngleichen Angaben zu bewerben. Die Kammer: „Tatsächlich ist, worauf in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien eingegangen worden ist, unstreitig, dass mehr als 50 % aller Geräte [dieser Art] heute zu den beiden höchsten Energieeffizienzklassen zählen, wobei die Klasse A++ alleine selbst 17 % ausmacht. Unter diesen Umständen kann ein Gerät, das nur zu der Energieeffizienzklasse A+ gehört, nicht mehr als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erhebliche Irreführung des Verbrauchers.“

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