LG Fulda: Hörgeräteakustiker darf nicht damit werben, dass Hörtraining effektiv bei Hörproblemen wirkt

veröffentlicht am 23. Juni 2014

LG Fulda, Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 S. 2 Nr. 2a HWG

Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Hörgeräte-Akustiker nicht für ein „Hörtraining“ werben darf, wenn er dem Kunden bei Teilnahme gesundheitliche Besserung verspricht. Vorliegend streitgegenständlich war die mit der Berichterstattung über einen Vortrag verbundene indirekte Werbung

„Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen habe, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ Die Methode sei für „Einsteiger“, die Anzeichen von Hörproblemen feststellen, genauso Erfolg versprechend wie für Menschen, die bereits ein Hörsystem tragen.“

Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale führte die obige Werbeaussage aufgrund der Wortwahl bei Kunden zu der irrtümlichen Annahme, dass es bei Teilnahme an dem Hörtraining in jedem Fall zum Aufbau neuer Nervenzellverbindungen komme und die Schwerhörigkeit reduziert werde. Da dieser Erfolg aber nicht (mit Studien belegt) garantiert werden konnte, untersagte die Kammer die Werbung.

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