LG Hagen: „Hält bis zu 12 Monate“ ist eine irreführende Werbung für einen Displayschutz

veröffentlicht am 17. November 2017

LG Hagen, Urteil vom 26.10.2017, Az. 21 O 90/17
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 UWG

Das LG Hagen hat entschieden, dass die Werbeaussage „Hält bis zu 12 Monate“ für einen flüssigen Displayschutz für Smartphones irreführend ist. Grund ist, dass für den Verbraucher nicht abzusehen sei, inwieweit der Verkäufer – sofern es doch zu Displaybeschädigungen durch Kratzer komme – im Rahmen der Gewährleistung haften würde und welche Haltbarkeitsdauer bei der konkreten Nutzungsweise des Käufers hätte erwartet werden können. Der Verbraucher würde im Einzelfall mit großen Beweisschwierigkeiten zu kämpfen haben, die unvorhersehbar auftreten könnten. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Hagen – Irreführende Werbung für Displayschutz).


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