LG Hamburg: Kurze Werbetexte können als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt sein

veröffentlicht am 1. Dezember 2016

LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2015, Az. 308 O 446/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 13 UrhG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass auch kurze Sprachwerke grundsätzlich dem Urheberrechtsschutz zugänglich sind, soweit sie nach Form oder Inhalt eine individuelle Prägung aufweisen. Der Textteil eines Werbetextes „Rund um das Haus wurden auf einem weitläufig terrassierten Areal mehrere Stilrichtungen der Gartenbaukunst wie in einem Museum vereint: Neben einem größeren französischen Garten reihen sich provenzalische, spanische, italienische, japanische und exotische Gärten aneinander. An jeder Seite der Terrasse öffnen sich raffiniert gesetzte Ausblicke auf das Meer“ beschreibe eine museal anmutende Landschaft mit Worten, die Ausdruck individueller Gedanken und Ansichten seien. Der Textteil „Sie überwachte die Arbeiten für die italienische Renaissancevilla persönlich, wobei sie nicht weniger als zwölf Architekten zur Verzweiflung getrieben haben soll“ hingegen lasse angesichts der darin enthaltenen Fakten keine über eine routinemäßige Leistung hinausgehende Entfaltung von Individualität erkennen und sei daher nicht als schutzfähiges Sprachwerk zu qualifizieren. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Hamburg – Urheberrechtsschutz für kurze Texte).


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