LG Hamburg: Weiterverkauf von Gutscheincodes im Internet ist zulässig

veröffentlicht am 22. März 2013

LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 327 O 837/10
§ 14 MarkenG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Weiterverkauf von Gutscheincodes, die zuvor von einer Internetseite heruntergeladen wurden, zulässig ist. Dies sei auch der Fall, wenn der Gutscheinausgeber diese im Rahmen einer Werbeaktion (hier: für Erstellung von sog. Fotobüchern) auf seiner Internetseite frei ausgebe. Es liege, auch bei Verwendung des Markenzeichens des Gutscheinausgebers, keine Verletzung von Marken- oder Lauterkeitsrecht vor. Auf das Urteil hingewiesen hat res-media (hier).

I