LG Hamburg: Wer Nutzer für deren Beiträge bezahlt, macht sich deren Einträge zu eigen und haftet auch ohne Kenntnis

veröffentlicht am 24. Mai 2010

LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2009, Az. 325 O 69/09
§ 823, Abs. 1; 1004 BGB

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Portals, dass Nutzern für deren Kommentare Prämien verspricht, auch dann für deren Inhalte haftet, wenn es noch nicht Kenntnis von einer darin enthaltenen Rechtsverletzung habe. Zwar gelte das Prinzip der Störerhaftung, wonach eine Haftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes gelte. Anders sei jedoch zu entscheiden, wenn der Portalbetreiber sich die eingestellten Texte zu eigen mache, was dann der Fall sei, wenn der Betreiber den Autoren Prämien für deren Texterstellung verspreche. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Dr. Martin Bahr.

I