LG Kiel: Werbung mit „kostenloser Schadensfeststellung“ durch einen Kfz-Gutachter ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 27. Oktober 2011

LG Kiel, Urteil vom 13.05.2011, Az. 14 O 21/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Kfz-Sachverständigen auf einer Webseite, dass nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die kostenlose Beauftragung eines Gutachters mit der Feststellung des Schadens möglich sei, wettbewerbswidrig ist. Der Werbetext lautete: „Sie haben das Recht, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen unabhängigen, von Ihnen ausgewählten Kfz-Gutachter mit der Feststellung des Schadens an Ihrem Fahrzeug kostenlos zu beauftragen“. Es liege eine Irreführung vor, da der Geschädigte die Gutachterkosten zunächst selbst verauslagen müsse und auch nicht immer ein Erstattungsanspruch gegeben sei.

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