LG Köln: AGB sind urheberrechtlich geschützt

veröffentlicht am 27. November 2008

LG Köln, Beschluss vom 02.07.2008, Az. 28 O 368/08
§§ 916 ff., 935 ff., 938 ZPO, 97 UrhG

Das LG Köln hat in diesem Beschluss deutlich gemacht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Onlinehändlern nicht straflos ohne Einwilligung des Verwenders übernommen werden dürfen. Den hier 3-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen käme, so das Landgericht, Urheberrechtsschutz zu, so dass die Verwendung der AGB ohne Einwilligung des verwendenden Onlinehändlers rechtswidrig sei. Der Streitwert für das Verfahren wurde immerhin auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

Landgericht Köln

Beschluss

In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird auf den Antrag des Antragstellers vom 27.06.2008/30.06.2008, nachdem dieser durch eidesstattliche Versicherungen des Antragstellers vom 27.06.2008 sowie der Vorlage von Urkunden, nämlich eines Ausdrucks der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma X GmbH, die diese bei Verkäufen auf der Internetplattform eBay benutzt, eines Ausdrucks der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragsgegnerin, die diese auf der Auktionsplattform eBay nutzt, einer Rechnung an die Firma X GmbH vom 25.03.2008, sowie des außergerichtlichen Abmahnschreibens, glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihm nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 938, 916 ff. ZPO, § 97 UrhG und zwar wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Antragsgegnerin, für jeden Fall der Zuwiderhandlung

verboten,

die folgenden von dem Verfügungskläger erstellten allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich zu machen, wie auf dem Onlinemarktplatz eBay am 11.06.2008 geschehen:

(Es folgen 3 Seiten Geschäftsbedingungen)

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Streitwert: 10.000,00 EUR

I