LG Köln: Auch Produktbeschreibungen, die für Suchmaschinen optimiert sind, sind urheberrechtlich geschützt

veröffentlicht am 7. Juni 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 06.04.2011, Az. 28 O 900/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

Das LG Köln hat entschieden, dass auch Webseitentexte, die Produktbeschreibungen enthalten, urheberrechtlich geschützt sein können. Zitat: „Vielfach liegt gerade die Individualität eines Webseitentextes in seiner Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung (Dreier/Schulze, UrhR, Rn. 84, 101 m.w.N. aus der Rspr.). Für Webseiten gilt deshalb zudem, dass die Individualität des Textes gerade auch in der technischen Realisierung der Gestaltung liegen kann, wenn der Webdesigner die Internetseite durch gezielte Verwendung von Sprache so optimiert, dass sie bei der Eingabe von Alltagsbegriffen in eine Suchmaschine unter den ersten Suchergebnissen erscheint (OLG Rostock, 27.06.2007 – 2 W 12/07, CR 2007, 737 f.).“ Vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, Az. 4 U 53/09 (hier).

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