LG Köln, Urteil vom 20.08.2015, Az. 31 O 112/15
§ 6a S. 1 EnVKV, § 2 UKlaG
Das LG Köln hat entschieden, dass die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss, wenn ein Produkt unter Angabe des Preises beworben wird. Eine solche Werbung für ein Produkt ist bereits gegeben, wenn auf Übersichtsseiten die konkreten Modelle und deren Preise zu erkennen sind. Zum Volltext der Entscheidung hier.