LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

veröffentlicht am 28. Februar 2019

LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, Az. 10 O 76/05
§ 437 Nr. 3 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB

Das LG Köln hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass das Fehlen eines Handbuchs zu einer Software einen Rücktrittsgrund darstellt. Es sei Sache der Klägerin, darzulegen, dass und inwieweit die Software von der Beklagten trotz des Fehlens des Handbuches gleichwohl nutzbringend, mithin in über ein Experimentieren mit der Software hinausgehender Weise, für ihren Geschäftsbetrieb eingesetzt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung (LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag).


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