LG Köln: Fußballverein 1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.de

veröffentlicht am 31. August 2016

LG Köln, Urteil vom 09.08.2016, Az. 33 O 250/15
§ 12 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass der Fußballverein 1. FC Köln Anspruch auf Löschung der Domain www.fc.de hat. Der Klägerin stehe ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Kürzel „FC“ zu, da sie hiermit mit sprachlichen Mitteln individualisierend bezeichnet werde. Namensfunktion habe eine Bezeichnung, wenn sie geeignet sei, eine Person mit sprachlichen Mitteln unterscheidungskräftig zu bezeichnen. Dieses Recht entstehe mit der Aufnahme der Benutzung im Verkehr, wenn die Bezeichnung auf die beteiligten Verkehrskreise wie ein Name wirke. Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, gelte dieser Schutz ebenfalls, sofern die Abkürzung selbst Unterscheidungskraft aufweise (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 12 Rz 11; BGH GRUR 2014, 506 Tz 10 – sr.de – mit weiteren Nachweisen). Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Köln – 1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.de).


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