LG Köln: Gesetzliche Pflichtinformationen in Form von Grafik-Dateien sind wettbewerbswidrig / WAP

veröffentlicht am 13. Februar 2009

LG Köln, Beschluss vom 03.12.2008, Az. 33 O 381/08
§ 312 ff. BGB, §§ 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11, 8, 12, 14 UWG

Das LG Köln hat in Hinblick auf die Darstellung eines eBay-Angebotes im sog. WAP-Modus entschieden, dass der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung es zu unterlassen habe, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform eBay Waren anzubieten, ohne rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich auf das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts, sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausführung und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hinzuweisen und/oder ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs anzugeben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Versandkosten für die angebotenen Preise anfallen und/oder ohne anzugeben, ob der gesamte Preis die Mehrwertsteuer enthält, wenn dies wie nachstehend wiedergegebenen geschieht [Verweis auf konkrete Ausdrucke des WAP-Portals von eBay].

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