LG Köln, Urteil vom 09.05.2017, Az. 31 O 227/16
§ 2 Abs. 1 UKlaG
Das LG Köln hat entschieden, dass Internetanbieter die WLAN-Router von Kunden nur dann in Wifi-Hotspot-Stationen zu Gunsten Dritter umwandeln, wenn die betroffenen Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Internetanbieter Unitymedia NRW, da es für eine solche Freischaltung an einer vorherigen vertraglichen Vereinbarung gefehlt hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 08.06.2017 (hier).