LG Magdeburg: Vater und Sohn wegen illegalen Filesharings zu 3.000,00 EUR Rechtsanwaltskosten verurteilt

veröffentlicht am 24. März 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Magdeburg, Urteil vom 17.03.2010, Az. 7 O 2274/09
§§ 97 Abs. 2; 97a UrhG

Das LG Magdeburg hat nach einer Pressemitteilung des LG Magdeburg einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3.000,00 EUR zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu zahlen. Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, so das Landgericht, nichts gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das Gericht ließ diesen Einwand nicht gelten. Auch der Vater haftete, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt worden sei. Der Vater habe sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen. Durch den Einsatz von „Firewalls“ und Schutzprogrammen habe verhindert werden können, dass der illegale Datenaustausch stattfindet. Die Beklagten hatten sich bereits außergerichtlich unter Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu begehen.

I