LG München: Auskunftei kann wegen falscher Bonitätsauskunft auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

veröffentlicht am 15. März 2013

LG München I, Urteil vom 08.08.2012, Az. 25 O 13635/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 GG, Art. 12 GG

Das LG München I hat entschieden, dass eine Auskunftei (wie z.B. die SCHUFA) zur Unterlassung verpflichtet ist, wenn sie gegenüber einem anfragenden Unternehmen eine unzutreffende Auskunft zur Bonität / Scorewert erteilt. Hierin liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; es sei sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Ehre der Klägerin verletzt. Unzutreffende Bonitätsauskünfte seien per se nicht durch § 28a BDSG und § 29 BDSG erlaubt. Der Streitwert wurde auf 8.000 EUR festgesetzt.

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