LG München: Filesharing – Gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung länger als in der aktuellen Verwertungsphase

veröffentlicht am 27. Juli 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München, Beschluss vom 12.07.2011, Az. 7 O 1310/11
§ 101 UrhG

Das LG München hat entschieden, dass das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“ als Grundlage für den Auskunftsanspruch von Rechteinhaber weit auszulegen ist – erheblich weiter, als dies das OLG Köln in seiner Rechtsprechung ausübt. Letzeres sieht eine Beschränkung des gewerblichen Ausmaßes auf Uploads, die innerhalb der relevanten Verwertungsphase eines Werkes erfolgen (in der Regel ca. 6 Monate bei Musikstücken und Filmen), als ausreichend an. Ausführlicher lesen Sie hier.

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