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LG München I: Kostenloser Eignungscheck einer Augenklinik ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 14. Dezember 2016

LG München I, Urteil vom 30.11.2016, Az. 37 O 7083/16
§ 7 HWG

Das LG München I hat entschieden, dass das Angebot eines kostenlosen „Eignungschecks“ für operative Korrekturen einer Fehlsichtigkeit durch eine Augenklinik gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Es handele sich bei der kostenlosen Durchführung eines solchen Checks um eine unzulässige Zugabe im Sinne des § 7 HWG, da diese der Absatzförderung von Augenlaseroperationen dienen solle. Eine Ausnahme in Form einer geringwertigen Kleinigkeit oder einer bloßen Auskunft liege  nicht vor, da der Check einen erheblichen Gegenwert besitze und ein individueller Befund erstellt werde. Somit wurde die Werbung der Augenklinik als wettbewerbswidrig untersagt.


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Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dessen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.


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