LG München I, Urteil vom 28.08.2012, Az. 33 O 13190/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG München hat entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „10% auf alles“ wettbewerbswidrig ist, wenn mit einem Sternchenhinweis darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Produkte wie „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabatt-Aktion ausgenommen sind. Die Aussage „10% auf alles“ sei falsch, da der Rabatt eben nicht für alle Waren gewährt worden sei. Der Sternchenhinweis hebe die Irreführung nicht auf, da der im Blickfang stehende Teil der Werbung eben keine unwahren Angaben enthalten dürfe, die mittels Hinweis dann wieder negiert würden. Sternchenhinweise dürften allenfalls Erläuterungen oder Ergänzungen des Blickfangs beinhalten.