LG München I: Zeigt Amazon in den Suchergebnissen neben der gesuchten Marke Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenverletzung vor

veröffentlicht am 2. Februar 2016

LG München I, Urteil vom 18.08.2015, Az. 33 O 22637/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, Abs. 7 MarkenG

Das LG München hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform in der Ergebnisliste seiner Suchmaschine neben der gesuchten Marke auch konkurrierende Waren anderer Hersteller aufführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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