LG München I, Urteil vom 11.04.2016, Az. 4 HK O 11063/13
§ 4 Nr. 11 UWG aF; § 3 HWG; § 4 Abs. 2 MPG
Das LG München I hat entschieden, dass für die Absicherung von Wirksamkeitsaussagen im medizinischen Bereich immer dann placebokontrollierte Doppelblindstudien erforderlich sind, wenn der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens des Probanden abhängt. Fehlten objektive messbare organische Befundmöglichkeiten, seien anderenfalls keine verwertbaren Ergebnisse zu erzielen. Es bestehe zudem die Gefahr einer mittelbaren Gesundheitsgefährdung dadurch, dass eine Placebowirkung des Präparats dem Patienten einen unzutreffenden Eindruck vom Voranschreiten des Grundleidens vermittele und ihn dadurch davon abhalte, sich rechtzeitig in ärztliche Behandlung zu begeben. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG München – Erforderlichkeit Doppelblindstudie).
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