LG München I, Teilurteil vom 24.05.2012, Az. 7 O 28640/11
§ 7 UrhWahrnG, § 63a UrhG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 307 BGB
Das LG München I hat entschieden, dass der Bezugsberechtigte einer Verwertungsgesellschaft Abzüge von seinen verlegten Werken in Form eines Verlegeranteils und Ausschüttungen an Berufsvereinigungen gemäß § 12 der Verteilungspläne Wissenschaft nicht dulden muss. Zum Volltext der Entscheidung hier.