LG München: Zum Schadensersatz bei unerlaubter Verwendung von Stadtplan-Ausschnitten

veröffentlicht am 29. Oktober 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Urteil vom 19.06.2008, Az. 7 O 14276/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2; 10; 19a; 97 Abs. 1 UrhG

Das LG München hat entschieden, dass Stadtpläne und Landkarten urheberrechtlich geschützt sein können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Gesamtkonzeption, durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination der Methoden und Darstellungsmittel ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden sei, sie also bedeutsame schöpferische Züge aufwiesen. Schadensersatzpflichtig sei auch derjenige, der Ausschnitte aus einem Stadtplan verwende (sog. Kachel), selbst wenn dies nur kurzzeitig als Teil eines Films geschehe.

Zur Berechnung des Schadensersatzes seien die üblichen Lizenzgebühren des berechtigen Urhebers oder entsprechenden Lizenznehmers heranzuziehen. Bei einer Kurzzeiteinblendung falle die niedrigste Gebühr für eine kommerzielle Nutzung an. Der Schadensersatz könne bei einem DIN A 6-Ausschnitt 820,00 EUR, bei größeren Ausschnitten über 1.000,00 EUR betragen.

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