LG Stuttgart: Der Hinweis „Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“ kann wettbewerbswidrig sein

veröffentlicht am 7. Januar 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2009, Az. 31 O 24/09 KfH
§§ 3, 5 UWG

Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Hinweis „Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen“ eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sein kann. Mit den beanstandeten Hinweisen auf die Ausstellung von Rechnungen mit Mehrwertsteuer und der zweijährigen Gewährleistung bei Neuware stelle die Antragsgegnerin Selbstverständlichkeiten, die gesetzlich geregelt seien, als Besonderheit bei einem eBay-Verkauf heraus. Derartige Selbstverständlichkeiten würden dann eine irreführende Werbung darstellen, wenn der Hinweis auf eBay-Artikelseiten werbemäßig betont werde. Das sei vorliegend der Fall, weil dem Verbraucher unter der Überschrift „Warum bei uns kaufen“ suggeriert werde, dass es sich um besondere Vorteile eines Einkaufs bei der Antragsgegnerin handele, die andere Verkäufer nicht gewährten, was tatsächlich nicht der Fall sei.

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