LG Wuppertal: Die Bewerbung eines indizierten Spiels durch Abbildung der Verpackung ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 24. Oktober 2017

LG Wuppertal, Urteil vom 19.05.2017, Az. 12 O 22/17
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG

Das LG Wuppertal hat entschieden, dass das Angebot eines erst ab 18 Jahren freigegebenen Computerspiels bei eBay wettbewerbswidrig ist, weil das Angebot im Internet öffentlich an einem Ort, der Kindern und Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, stattfindet. Das Jugendschutzgesetz solle u.a. verhindern, dass Kinder und Jugendliche überhaupt Kenntnis von der Existenz jugendgefährdender Medien bekämen, um zu vermeiden, dass sie sich – ggf. auch über dritte Personen – den Besitz solcher Medien verschaffen. Die Abbildung der Verpackung eines jugendgefährdenden Spiels genüge für die Annahme eines Verstoßes. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Wuppertal – Werbung für indiziertes Spiel).


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