OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2015, Az. 13 U 95/15
§ 839 BGB; Art. 34 GG; § 97 Abs. 2 UrhG
Das OLG Celle hat entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern auf einer offiziellen Schul-Webseite durch einen Lehrer Schadensersatzansprüche an das den Lehrer beschäftigende Bundesland gestellt werden können. Der Lehrer handele in Ausübung eines öffentlichen Amtes, so dass die Anstellungskörperschaft passivlegitimiert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.