OLG Celle: Zum Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Urheberrechtsverletzung

veröffentlicht am 29. Juli 2016

OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2016, Az. 13 W 36/16
§ 97 UrhG

Das OLG Celle hat entschieden, dass bei der Bemessung des Streitwerts für eine urheberrechtliche Unterlassungsklage im Rahmen der anzuwendenden Lizenzanalogie auf Intensität, Umfang und Dauer der Rechtsverletzung, Gewinn und Umsatz für den Verletzer, Gewinn- und Umsatzverlust für den Verletzten, Bekanntheit und Aktualität des Werkes u.a. abzustellen ist. Eine (schematische) Verdopplung des Lizenzsatzes für die Streitwertbemessung des Unterlassungsanspruchs komme hingegen nicht in Betracht. Eine Grundlage für eine solche Verdoppelung mit dem Ziel, dass weitere Verletzungen in Zukunft verhindert werden sollen, sei nicht vorhanden. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Celle – Streitwert Unterlassungsklage).


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